Projektförderung & FDM
Anforderungen der Förderorganisationen
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Antragsformulare enthalten jeweils eigene Abschnitte für die Beschreibung des Forschungsdatenmanagements.
- Ausführungen sollen sich an einer vorgegebenen Checkliste orientieren.
- Forschungsdaten sind im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
- Forschungsdaten sollen veröffentlicht werden, sofern Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Zu veröffentlichen ist in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur und so zeitnah wie möglich.
- Einige Fachkollegien haben über die allgemeinen DFG-Vorgaben hinaus fachspezifische Anforderungen formuliert.
Europäische Kommission - Horizon Europe
- Es stehen umfangreiche Hilfeseiten zu Forschungsdatenmanagement in Horizon Europe-Anträgen bereit.
- Ein separater Datenmanagementplan nach vorgegebenem Muster ist bis spätestens zum Monat 6 sowie in aktualisierter Form noch einmal nach der Hälfte sowie am Ende des Projekts einzureichen.
- Für die initiale Antragsstellung ist nur ein Abschnitt mit Überlegungen zum Forschungsdatenmanagement notwendig.
- Forschungsdaten sind öffentlich zugänglich zu machen, wenn keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Datenschutz) entgegenstehen.
- Die Forschungsdaten sollen in einem vertrauenswürdigen Repositorium eigener Wahl veröffentlicht werden. Die Vergabe von PIDs (z.B. DOI) ist dabei erforderlich und die Forschungsdaten sind unter einer offenen Lizenz (CC BY, CC0 oder Äquivalent) zu veröffentlichen. Das Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseiten ist nicht ausreichend.
- Einzelne Calls können zusätzliche Anforderungen haben.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an YouTube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.
Europäische Kommission - ERC
- Es gibt ein umfangreiches Informationsdokument zum Thema Forschungsdaten und Datenmanagementpläne für ERC Grantees.
- Ein Datenmanagementplan nach vorgegebenem Muster muss innerhalb der ersten 6 Projektmonate eingereicht werden.
- Forschungsdaten sind nach Möglichkeit öffentlich zugänglich zu machen und sollen möglichst uneingeschränkt nutzbar sein.
Bundesministerien (BMBF, BMVI etc.)
- Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausschreibung.
- Wenn ein Datenmanagementplan erforderlich ist, muss dieser direkt mit dem Antrag eingereicht werden.
- In den meisten Fällen wird zumindest ein Verwertungsplan verlangt - hier sollten entsprechende Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten einfließen.
- Forschungsdaten sollen nach Abschluss des Projekts möglichst in weitergabefähiger Form zur Verfügung gestellt werden.
VolkswagenStiftung
- Die VolkswagenStiftung fordert datenintensive Forschungsanträge dazu auf, bei Antragstellung einen Datenmanagementplan einzureichen.
- Wenn ein Nachnutzungspotential der Daten gegeben ist, sollen Forschungsdaten gemäß den FAIR-Prinzipien zur Verfügung gestellt werden, z.B. indem Persistente Identifikatoren und offene Lizenzen für die Forschungsdaten vergeben werden.
Fördermöglichkeiten für FDM-Aufgaben
Nachhaltiges Forschungsdatenmanagement kostet Zeit und Geld. Viele Förderorganisationen (z.B. DFG, EU, BMBF) benennen daher explizit die Möglichkeit, Personal- und Sachmittel für das Forschungsdatenmanagement im Projekt mitzubeantragen. Diese können z.B. für folgende Aufgaben eingesetzt werden:
- kontinuierliche Anpassung und Aktualisierung des Datenmanagementplans
- Entwicklung und Monitoring interner FDM-Standards
- Datenaufbereitung für die Veröffentlichung (z. B. Konvertierung, Metadateneingabe)
- Auswahl, Konfiguration und Betreuung technischer Infrastruktur und Tools
- Digitalisierung analoger Materialien
- Klärung rechtlicher Fragen
- Beratung und Schulung der Forschenden
- Datenpublikationskosten
Bei der Beantragung von Sonderforschungsbereichen gibt es sogar die Möglichkeit, ein eigenes Teilprojekt "INF" für das projektinterne Forschungsdatenmanagement zu beantragen.
Um bei der Ressourcenkalkulation für FDM-Aufgaben zu unterstützen, hat die Europäische Union eine Übersicht typischer FDM-Aufgaben inkl. Aufwandsschätzungen zusammengestellt.